Antrag der CDU angenommen

Gemeinde übernimmt Betreuungskosten

 

Antrag der CDU-Fraktion mit großer Mehrheit angenommen

Der Gemeinderat Rielasingen-Worblingen hat mit seiner Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion über die Erstattung von Aufwandsentschädigungen für Kinder unter zwölf Jahren und pflegebedürftige Angehörige an die MandatsträgerInnen das richtige Zeichen gesetzt“, freut sich Volkmar Brielmann. Einmal mehr zeigt sich für den Fraktionsvorsitzenden damit, dass in der Arbeit des Gremiums das Gemeinwohl parteiübergreifend im
Vordergrund steht.

Die CDU-Fraktion hatte das Thema der Aufwandsentschädigungen im Juni dieses Jahres auf die Agenda der gemeinderätlichen Arbeit gebracht. In seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 war der Gemeinderat fraktionsübergreifend dem Vorschlag gefolgt und hat der entsprechenden Satzungsänderung grünes Licht gegeben.

Für die Zeitspanne der tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und Beiräte erhalten jetzt die MandatsträgerInnen auf Antrag und gegen Nachweis für Aufwendungen der entgeltlichen Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen maximal 10,00 € pro Stunde.

Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme ist die Dauer der Anwesenheit des jeweiligen Gemeinderatsmitglieds bei der Sitzung maßgebend. Der Zeit der Inanspruchnahme wird maximal je eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung und nach ihrem Ende hinzugerechnet.

Gerade im Hinblick auf die Gewinnung von KandidatInnen für die Kommunalwahlen im Mai 2019 ist die Entscheidung begrüßenswert“, sagt Eva Grundl, Vorsitzende der CDU Rielasingen-Worblingen. „Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag den Anstoß dafür gegeben, dass insbesondere KandidatInnen und MandatsträgerInnen mit Familie die Tür für ein kommunalpolitisches Engagement geöffnet wird“, so Eva Grundl.